Faktencheck zum „Faktencheck“ Bahnhofsareal
Die Stadtratsfraktionen, die für einen Verkauf des gesamten Bahnhofsareals an einen auswärtigen Investor und für ein Festhalten an den Plänen des Investors Ten Brinke eintraten, haben einen sogenannten „Faktencheck“ zum Bahnhofsareal veröffentlicht.
Darin halten sie uns vor, wir hätten Fehlinformationen in Umlauf gebracht.
Nachstehend untersuchen wir diesen sogenannten „Faktencheck“ im Detail und antworten darauf.
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Vorbemerkung
Zunächst eine Vorbemerkung:
Die Stadtratsfraktionen, die das Investorenmodell unterstützten, haben sich zu einem Bündnis mit dem Namen „Lebendiges Bahnhofsquartier“ zusammengeschlossen.
Diese Namensgebung ist für Kenner des Vorhabens irritierend:
Der Investor plant zum allergrößten Teil Gewerbeflächen.
Abends nach Geschäftsschluss wird das Quartier deshalb weitgehend unbelebt sein.
Der größte Teil des Geländes soll im Erdgeschoss lückenlos mit einem sehr groß dimensionierten Supermarkt bebaut werden. Auch das führt weniger zu einem „lebendigen“ als vielmehr zu einem für Passanten großenteils unzugänglichen Gebiet.
Die Stadt Memmingen verkauft öffentliches Eigentum.
Text aus unserem Infoflyer:
Die Stadt Memmingen verkauft öffentliches Eigentum.
Bemerkung der Unterstützer des Investorenentwurfs:
Der Stadt gehört 1/3 der Fläche. Der Rest ist in privater Hand.
Die Behauptung ist zum großen Teil falsch.
Unsere Antwort:
Der Stadt Memmingen gehört etwas mehr als ein Drittel der Fläche. Ein Haus befindet sich in privatem Eigentum. Der Rest der Fläche gehört der Memminger Wohnungsbau eG (MeWo). Die MeWo ist kein privater Eigentümer im klassischen Sinn. Sie ist seit ihrer Gründung eng mit der Stadt Memmingen verbunden. Weitreichende Entscheidungen werden mit der Stadt abgestimmt. Auch der Erwerb der Flächen auf dem Bahnhofsareal durch die Genossenschaft erfolgte mit Sicherheit nicht ohne Abstimmung mit der Stadt.
Der Stadtrat hat beschlossen, das gesamte Areal an einen Investor zu verkaufen und dafür einen Investorenwettbewerb auszuschreiben. Die Flächen der MeWo wurden dabei ganz selbstverständlich mit eingeplant. Insofern hat die Memminger Kommunalpolitik durchaus Einfluss darauf, was mit den Flächen der Genossenschaft geschieht.
Der Investor möchte auf dem Areal vor Allem Gewerbeflächen schaffen. Er handelt renditeorientiert und hat bereits durchblicken lassen, dass er das Bahnhofsareal voraussichtlich weiter verkaufen möchte. Es ist davon auszugehen, dass er mit dem Projekt einen erheblichen Gewinn erzielt.
Zweck der MeWo ist laut ihrer Satzung „die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“.
Wie verträgt sich der vorgesehene Verkauf an den Investor mit der Satzung der Genossenschaft? Wäre es nicht vielmehr Aufgabe der MeWo, das Areal – ggf. gemeinsam mit weiteren Akteuren – selbst zu entwickeln?
Die Stadt verkauft an den holländischen Investor Ten Brinke.
Infoflyer:
Die Stadt verkauft an den holländischen Investor Ten Brinke.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Die Stadt, die MEWO und ein privater Eigentümer eines Hauses verkaufen an Ten Brinke.
Bei Ten Brinke handelt es sich um die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Regensburg. Rund 90 Prozent der entwickelten Projekte befinden sich in Deutschland. Firmengründer Ten Brinke ist Holländer.
Die Behauptung ist richtig, setzt aber voraus, dass Ten Brinke ein rein holländisches Unternehmen ist.
Unsere Antwort:
Die TBB Ten Brinke-Projektentwicklungs-GmbH gehört über eine zwischengeschaltete GmbH vollständig der Briva Groep B.V. mit Sitz in den Niederlanden, die Teil der Ten Brinke Group ist. Geschäftsführer der GmbH sind Willem und Albert ten Brinke.
Die Prokuristen der GmbH schreiben im Internet:
„Die Ten Brinke Group kann inzwischen mit über 850 Mitarbeitern und einem Umsatz von ca. 900 Mio. Euro auf 116 Jahre bautechnisches Können und Know-how im Immobilienbereich zurückblicken. Der einstige Maurer- und Bauunternehmerbetrieb mit Hauptsitz in Varsseveld hat sich zu einem international führenden Bauunternehmen, Projektentwickler, Kapitalgeber und Investor entwickelt – mit Standorten in den Niederlanden, Spanien, Griechenland, Portugal und Deutschland. (…) Seit 2010 hat die Ten Brinke Group mit der TBB Ten Brinke-Projektentwicklungs-GmbH in Regensburg eine eigene Niederlassung. Von hier aus betreuen wir den bayerischen Immobilienmarkt.“
Die Stadt Memmingen schreibt auf ihrer Internetseite zum Bahnhofsareal vom „niederländischen Investor Ten Brinke“ bzw. von der „Ten Brinke Group mit Sitz im niederländischen Varsseveld“.
Die Stadt gibt die Planungshoheit ab.
Infoflyer:
Die Stadt gibt die Planungshoheit ab.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Planungshoheit ist und bleibt bei der Stadt Memmingen. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sehr präzise Steuerung des Projektes durch die Stadt möglich.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Es wurde ein Investorenwettbewerb durchgeführt, dem nur sehr allgemein formulierte Kriterien und Rahmenziele vorgegeben waren.
Die wesentlichen Entscheidungen, was mit dem Areal geschehen soll, wurden deshalb von den Investoren im Rahmen der von ihnen eingereichten Entwürfe getroffen.
Zwar können im Rahmen des Bebauungsplans konkrete Festlegungen erfolgen. Doch kann die Stadt nur das durchsetzen, was der Investor auch zu akzeptieren bereit ist. Ein Verzicht auf den in vielerlei Hinsicht problematischen sehr großen Supermarkt oder auf weitere Gewerbeflächen erscheint beispielsweise kaum durchsetzbar.
Hinzu kommt: In Zukunft wird immer der jeweilige Eigentümer des Objekts entscheiden, wie und durch wen die Flächen genutzt werden. Auch auf einen möglichen Weiterverkauf und damit auf die Frage, wer Eigentümer des Objekts ist, hat die Stadt keinen Einfluss. Die Interessen des jeweiligen Eigentümers werden künftig die Entwicklung des Stadtviertels und seines Umfeldes maßgeblich bestimmen.
Einbeziehung künftiger Nutzer (1)
Angebliches Zitat aus unserem Infoflyer:
Zukünftige Nutzer und Memminger Bürgerinnen und Bürger sind nicht in den Planungsprozess mit eingebunden gewesen.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Ein Workshop und Informationsveranstaltungen fanden im Rahmen des Ausschreibungsprozess statt.
Eine weitere Bürgerbeteiligung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattfinden. Zusätzlich erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung während der 30-tägigen Auslegung, in der die Möglichkeit für Bürger und Fachämter (sog. Träger öffentlicher Belange TÖB) besteht, Einwände einzubringen.
Zukünftige Nutzer in die Planung mit einzubinden ist unmöglich, solange die Nutzer und bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Nutzung nicht bekannt sind.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Korrekt lautete der Text aus unserem Flyer wie folgt:
„Zukünftige Nutzer müssen miteinbezogen werden! Die Neugestaltung einer solchen städtebaulichen Gesamtsituation hat Einfluss auf das Wohlbefinden und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und sollte deshalb in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.“
Die so genannte Bürgerbeteiligung war in der Vergangenheit absolut unzureichend.
Der Workshop war nur einer kleinen Zahl geladener Gäste aus der Memminger Geschäftswelt zugänglich. Am ersten Ferientag der Sommerferien 2014 fand eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle statt. Danach hörte man lange Zeit überhaupt nichts mehr.
Die Memminger FDP stellte deshalb im Juni 2017 auf ihrer Jahresversammlung fest, dass „kein Außenstehender den Sachstand um die künftige Gestaltung des (…) Bahnhofsareals kenne“. Zu keinem Zeitpunkt seien die Bürger gehört worden.
Eine kurze Präsentation und die Vorstellung eines Modells auf einer Bürgerversammlung kann man nicht als wirkliche „Bürgerbeteiligung“ bezeichnen.
An den wesentlichen Entscheidungen wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht beteiligt: Der folgenschwere Entschluss, das gesamte Areal an einen Investor zu verkaufen und dafür einen Investorenwettbewerb auszuschreiben, wurde Ende 2012 im Stadtrat gefasst. Auch alle weiteren Entscheidungen fielen im Entscheidungsgremium oder im Stadtrat, insbesondere die Entscheidung, dass ein Investor zum Zug kommen soll und welcher.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden nicht gefragt, ob sie einen Verkauf des gesamten Grundstücks an einen Investor und einen Investorenwettbewerb (anstelle eines städtebaulichen Wettbewerbs) für den richtigen Weg halten.
Die Entscheidung, das gesamte Areal an einen Investor zu verkaufen und die planerische Gestaltung weitestgehend dem Investor zu überlassen, brachte uns in die jetzige Situation.
Die genannte Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren sind eine Alibi-Veranstaltung, da sich die grundlegende Konzeption dadurch nicht mehr beeinflussen lässt.
steigende Grundstückspreise
Infoflyer:
Es ist ein politischer Fehler jetzt zu verkaufen, da die Grundstückspreise noch weiter steigen.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Die Grundstückspreise steigen zurzeit tatsächlich. Ob es ein politischer Fehler ist, das ist unter Experten sehr zweifelhaft. Es ist nicht Aufgabe einer Stadt mit Grundstücken zu spekulieren. Ein Stadt muss sich entwickeln.
Die Behauptung ist teilweise richtig, aber höchst umstritten.
Unsere Antwort:
Es ist tatsächlich fraglich, ob steigende Grundstückspreise allein ein ausreichendes Argument gegen einen Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt sind.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen am Grundstücks- und Mietmarkt gehört es andererseits derzeit zu den vordringlichen Aufgaben einer Kommune, ihren Bürgerinnen und Bürgern ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.
Das Modell der Stadt Wien (und inzwischen auch der Stadt Ulm) sollte man sich zum Vorbild nehmen.
Der Verkauf eines großen innerstädtischen Areals an einen renditeorientierten Investor läuft dieser Zielsetzung unmittelbar zuwider.
Wie vorstehend bereits angeführt ist der satzungsmäßige Zweck der Memminger Wohnungsbau eG „die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“.
Es wäre also ureigene Aufgabe der MeWo und der Stadt Memmingen, das Areal – ggf. gemeinsam mit weiteren Partnern – im Sinne dieser Zielsetzung zu entwickeln.
Es entsteht eine Parzelle, die unverhältnismäßig größer ist als die Nachbarparzellen.
Infoflyer:
Es entsteht eine Parzelle, die unverhältnismäßig größer ist als die Nachbarparzellen.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
In der unmittelbaren Nähe gibt es kleinteiligen Handel, aber auch sehr große Parzellen (Aksamit, Reischmann). Die Pläne sehen eine große Parzelle für einen Vollsortimenter und kleinere Parzellen für unterschiedliche Nutzungen vor.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Unsere Aussage bezog sich auf die architektonische Einheit und den baulichen Lebenszyklus.
Das ist am Text unseres Flyers auch klar zu erkennen.
Der Text lautete:
„Durch die Abgabe des gesamten Areals entsteht eine Parzelle, die unverhältnismäßig größer als die Nachbarparzellen ist. Mit dem aktuellen Entwurf erhält die gesamte Fläche einen Lebenszyklus. Durch das gleichzeitige Altern könnte in der Zukunft erneut ein unansehnliches Gebiet entstehen.“
Die gesamte Fläche erhält einen Lebenszyklus.
Infoflyer:
Die gesamte Fläche erhält einen Lebenszyklus. Durch gleichzeitiges Altern könnte in der Zukunft ein unansehnliches Gebiet entstehen.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Auch wenn das Quartier nicht von einem Investor realisiert werden würde, sondern von vielen einzelnen, würde es zeitnah/zeitgleich bebaut werden und hätte auch dann einen gemeinsamen „Lebenszyklus“ und würde „gleichzeitig Altern“.
Die Behauptung ist teilweise richtig, auf jeden Fall aber hochspekulativ.
Unsere Antwort:
Durch den Investor wird das gesamte Areal zeitgleich bebaut.
Ten Brinke hat bereits angekündigt, Teilflächen nur vermieten, nicht aber verkaufen zu wollen, sondern ggf. das gesamte Objekt in einem zu veräußern.
Wir schlagen vor, nicht das gesamte Areal an einen Investor zu verkaufen.
Liegt das Eigentum an kleineren Einheiten in verschiedener Hand, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Modernisierungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden, weil jeder Eigentümer eigenständig wirtschaftet und plant.
Einbeziehung künftiger Nutzer (2)
Angebliches Zitat aus unserem Infoflyer:
Zukünftige Nutzer wurden nicht mit einbezogen.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Zukünftige Nutzer standen zu Anfang des Verfahrens nicht fest und konnten daher nicht mit einbezogen werden.
Es ist unrealistisch zuerst Nutzer zu suchen, ohne dass die Nutzung feststeht.
Die Stadt ist daran interessiert, die brachliegenden Flächen städtebaulich zielführend zu entwickeln, unabhängig von den Eigentümerverhältnissen.
Die Behauptung ist unrealistisch.
Unsere Antwort:
Hier ist der Text unseres Flyers unvollständig wiedergegeben.
Tatsächlich lautete der Text:
„Zukünftige Nutzer müssen miteinbezogen werden! Die Neugestaltung einer solchen städtebaulichen Gesamtsituation hat Einfluss auf das Wohlbefinden und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und sollte deshalb in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.“
Daran lässt sich bereits das unterschiedliche Verständnis des Begriffs „Nutzer“ in diesem Zusammenhang erkennen: Wir verstehen unter „Nutzerinnen und Nutzern“ auch die Bürgerinnen und Bürger, die künftig das Areal begehen, sich dort aufhalten, ggf. dort einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen werden.
Die Nutzung stand zur Zeit des Investorenwettbewerbs noch nicht fest, weil die Stadt die genaue Konzeption den Investoren überließ. Das halten wir für den falschen Weg.
unabhängiges Fachgremium
Angebliches Zitat aus unserem Infoflyer:
Das Verfahren wurde nicht von einem unabhängigen Fachgremium begleitet.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Der Prozess wurde von einem unabhängigen Unternehmen geplant und geleitet.
Das Auswahlverfahren der Investoren wurde durch eine unabhängige Jury aus Wirtschaft, Handel, Architektur und Bürgervertretern (Stadtrat) begleitet und im Rahmen des Investorenwettbewerbs wurden den Wettbewerbsteilnehmer konkreten Rahmenbedingungen vorgegeben.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Der Text unseres Flyers lautete:
„Ein unabhängiges Fachgremium muss das Verfahren begleiten!“
Die Stadt Memmingen beauftragte mit der Durchführung des Investorenwettbewerbs das Münchner Büro der privaten Beratungsfirma Drees & Sommer.
Das Auswahlgremium, das die Auswahl unter den von den Investoren eingereichten Entwürfen traf, bestand aus Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadträten, einem Vertreter der Sparkasse, einem Vertreter der Memminger Wohnungsbau eG und dem Vertreter eines Modehauses.
Stadtrat Helmut Börner, Mitglied des Auswahlgremiums, ist zugleich Architekt.
Wir verstehen unter einem unabhängigen Fachgremium dagegen ein Beratungsgremium, das aus unabhängigen Experten der Fachrichtungen Architektur und Städtebau besteht und die Kommunalpolitiker bei ihren Entscheidungen unabhängig von außen berät. Mit einem solchen Gremium haben andere Städte bei der Entwicklung größerer Projekte gute Erfahrungen gemacht.
bezahlbarer Wohnraum
Infoflyer:
Es gibt zu wenig soziales Wohnen und bezahlbaren Wohnraum.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Die aktuellen Planungen sehen rund 4.000 qm Wohnen vor, das sind 25 Prozent der Fläche. Nimmt man die Hotelnutzung hinzu kommt man auf fast die Hälfte. Mit dem Bezirk Schwaben wird über eine Förderung für bezahlbaren Wohnraum verhandelt.
Grundsätzlich eignet sich die Lage durch die hohen Immissionen nur bedingt für bezahlbares Wohnen.
Weitere besondere Anforderungen (z.B. Tiefgarage, mögliche archäologische Funde) erzeugen höhere Baukosten als an andern Orten.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Der Schwerpunkt der vom Investor vorgelegten Planung liegt ganz klar auf Gewerbeflächen.
Maximal ein Viertel der Fläche soll für Wohnraum verwendet werden, drei Viertel sollen gewerblich genutzt werden.
Und dies stellt bereits einen aufgrund öffentlichen Drucks „verbesserten“ Stand dar; anfangs waren noch viel weniger Wohnungen geplant.
Was in der Stadt fehlt, sind Wohnungen. Gewerbeflächen sind ausreichend vorhanden; es gibt Leerstand.
Das Areal eignet sich hervorragend für die Schaffung städtischen Wohnraums. In den oberen Stockwerken könnten begehrte Stadtwohnungen entstehen.
Ten Brinke hat den größten Teil dieser Räume für Gewerbeflächen vorgesehen.
Ein Hotel ist keine Wohnung.
nahezu kein öffentlicher Raum ohne Konsumzwang
Infoflyer:
Es gibt nahezu keinen öffentlichen Raum ohne Konsumzwang.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Es gibt öffentliche Flächen ohne gastronomische und gewerbliche Nutzung.
Große öffentliche Flächen sind Parkanlagen und große Plätze sind hier nicht realisierbar.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Der einzige öffentliche Raum ohne Konsumzwang besteht in einem kleinen knapp 250 Quadratmeter großen Platz, der zugleich als Außenterrasse der Gastronomie dient.
Wir haben nie von „großen öffentlichen Flächen“ oder „Parkanlagen“ gesprochen.
Große Gewerbeflächen mit Gefahr eines Leerstands
Infoflyer:
Die großen Gewerbeflächen bergen die Gefahr eines Leerstands.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Dies betrifft nur den großflächiger Einzelhandel, alle anderen Gewerbeflächen entsprechen dem umliegenden Bestand der altstadtypischen Parzellierung.
Eine spätere Aufteilung in kleinere Flächen ist zudem bei Bedarf möglich.
Außerdem besteht bei allen Gewerbeflächen der Stadt grundsätzlich die Gefahr des Leerstands. In der Regel lassen sich aber große Flächen besser vermieten.
Unsere Antwort:
Der sehr groß dimensionierte Supermarkt ist überwiegend als Gewerbefläche ohne Tageslicht geplant. Eine Nutzungsänderung dürfte deshalb schwierig werden.
Der Markt ist so groß geplant, dass er auf viele Kunden von außerhalb angewiesen sein wird. Er steht deshalb in Konkurrenz beispielsweise mit dem REWE-Markt in der südlichen Bahnhofstraße, der über ebenerdige Parkplätze verfügt. Für kleinere Einkäufe dürfte deshalb der REWE-Markt attraktiver sein als der Vollsortimenter auf dem Bahnhofsareal, der motorisiert nur über die Tiefgarage erreichbar ist.
Wegen der bereits vorhandenen Leerstände in der Innenstadt ist grundsätzlich jede Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen mit der Gefahr eines Leerstandes verbunden.
Und es sind die Auswirkungen auf die Altstadt insgesamt zu berücksichtigen, insbesondere die Möglichkeit eines Leerstands an anderer Stelle, sollten Mieter von anderen Standorten in die neu geschaffenen Flächen umziehen.
Öffnung nach außen und Funktion als Tor zur Stadt nicht erfüllt
Infoflyer:
Die Öffnung nach außen und die Funktion als Tor zur Stadt wird nicht erfüllt.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Das Areal ist weniger als Tor zu verstehen, sondern viel mehr als Bindeglied zwischen den Hauptwegen in die Innenstadt (Maximilianstr. und Kalchstr.). Die Anforderung als Tor zur Stadt wurde nie erhoben und ist auch historisch so nicht zu sehen.
Die Behauptung ist richtig, aber irrelevant.
Unsere Antwort:
Das Bahnhofsareal bestimmt maßgeblich das Bild der Stadt, das sich am Bahnhof ankommenden Gästen als erstes zeigt.
Im Entwurf des Investors ist entlang der Bahnhofstraße von der Rosengasse bis zur Kalchstraße ein geschlossener Gebäudeblock vorgesehen mit zwei großen Toren für eine LKW-Zufahrt sowie mit der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage.
Die Verkehrssituation an der Bahnhofstraße verschärft sich.
Infoflyer:
Die Verkehrssituation an der Bahnhofstraße verschärft sich.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Verkehr wird durch ein anerkanntes Büro geprüft und die Verträglichkeit dargelegt. Es gibt ein Gutachten über die Erschließung über die Bahnhofsstraße.
Die Behauptung ist rein spekulativ und teilweise falsch.
Unsere Antwort:
Es ist äußerst fraglich, ob die Anbindung einer Tiefgarage mit über 300 Stellplätzen und einem häufigen Parkwechselverkehr durch die Kunden des Supermarkts und der sonstigen Gewerbeflächen gelingt, ohne, dass es zu größten Verkehrsproblemen in der Bahnhofstraße kommt.
Bereits heute staut sich der Verkehr dort regelmäßig von der Maximilianstraße bis zur Kalchstraße und darüber hinaus.
Das Verkehrsgutachten wird bisher unter Verschluss gehalten und wurde nicht veröffentlicht.
Höhenbezüge zu danebenliegenden Bestandsgebäuden werden nicht hergestellt
Infoflyer:
Die Höhenbezüge zu den danebenliegenden Bestandsgebäuden werden nicht hergestellt.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat die Höhenbezüge als verträglich beurteilt. In der gewachsenen Altstadt gibt es eine insgesamt heterogene Höhenentwicklung.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Die vom Stadtrat richtigerweise geforderte Vergrößerung der Wohnraumflächen soll durch Aufstockungen erreicht werden.
Damit besteht die Gefahr, dass sich die Gebäudehöhen immer mehr an der Höhe und Massigkeit des MAXX-Centers (früher „Maxi-Center“) orientieren. Dieses ist weder von der Architektur noch von seinen Kubaturen her als Vergleichsmaßstab geeignet.
Vergleichsmaßstab sollten ausschließlich der Altbestand und die Gebäude in dem Viertel Heiden-/Rosengasse sein.
Der Investor plant profitorientiert.
Infoflyer:
Der Investor plant profitorientiert.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Jeder Investor plant meist profitorientiert. Ten Brinke muss sich aber an die Vorhaben der Stadt halten.
Die Behauptung ist richtig.
Unsere Antwort:
Zur baulichen Gestaltung:
Dem Investorenwettbewerb wurden nur sehr allgemein gehaltene Vorgaben mitgegeben. Die Stadt hat es weitestgehend unterlassen, konkrete Vorgaben für die Planung zu machen.
Deshalb wurde das Ergebnis überwiegend durch die von den Investoren eingereichten Entwürfe bestimmt.
Zur Nutzung:
Ein kommunales oder zur Kommune affines Unternehmen müsste auch auf das wirtschaftliche Ergebnis achten. Verglichen mit einem Investor wie Ten Brinke wäre hier der Druck, den Gewinn zu maximieren, jedoch nicht in gleicher Weise bestimmend.
Die Profitorientierung eines Investors wie Ten Brinke beschränkt sich nicht auf eine ertragreiche Herstellung der Gebäude, sondern es ist auch eine Profitmaximierung durch spätere Veräußerung z. B. an einen Investmentfonds zu befürchten.
Historische Spuren von fünf Jahrhunderten werden negiert.
Infoflyer:
Die historischen Spuren von fünf Jahrhunderten werden negiert.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat dem Entwurf und der Planung zugestimmt. Auch die Heimatpflege sieht den Entwurf positiv.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Die Zustimmung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bedeutet, dass die Planung grundsätzlichen Kriterien nicht entgegen steht; sie bedeutet aber nicht, dass die Planung auch wirklich gut (für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger) ist. Dasselbe gilt für die Zustimmung der örtlichen Heimatpflege.
Das Landesamt hat in seiner Stellungnahme vom 22.01.2018 zumindest bei zwei als erhaltenswert eingestuften Gebäuden (Bahnhofstraße 6 und Maximilianstraße 21) beide Augen zugedrückt, um der Baumaßnahme nicht im Wege zu stehen. Das Landesamt sprach sich für den Erhalt der Gebäude aus, stellte zugleich aber in Aussicht, „diesen Verlust zu Gunsten des Gesamtkonzepts zu akzeptieren“.
Über Geschmack kann man bekanntlich nicht streiten. Es sollte aber ein natürliches Bestreben sein, das Areal an der bestehenden Bebauung zu orientieren.
Das heißt auch, nicht historisierend zu bauen, sondern die gesamte Entwicklung des Quartiers der letzten Jahrhunderte in die Planung einzubeziehen. Dazu gehört auch, Gebäude, die erst nach Abbruch der Stadtmauer entstanden sind (z. B. sog. Pavillonbauten), einzubeziehen, denn auch diese sind inzwischen als historisch anzusehen. Ein paar spitze Dächer sind als (gotisch) historisierend einzuordnen und entsprechen keinesfalls dem eher behäbigen schwäbischen Baustil der jetzt maroden Bürger- und Handwerkerhäuser.
Die Behauptung der Initiative ist nicht falsch, sondern fordert dazu auf, sich mehr mit der Historie des Bestandes zu befassen, statt sich einer historisierenden Auffassung der Architektur hinzugeben.
Geschlossene Front zur Bahnhofstraße
Infoflyer:
Es besteht zur Bahnhofstraße eine geschlossene Front.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Es wurde gutachterlich untersucht, dass die Erschließung von der Bahnhofsstraße zu erfolgen hat. Für die Funktionalität ist die Anlieferung erforderlich.
In der Bahnhofstr. Gibt es keine hohe Fußgängerfrequenz, das Quartier selbst bleibt hierdurch weitestgehend frei von Anlieferung und Verkehr.
Die Front ist auch als Schallschutz gedacht.
Außerdem wurde auch früher das Stadtbild von der Bahnhofsstraße aus durch einen größeren Komplex bestimmt.
Die geschlossene Front wird aber durch Glaselemente und einen großen Durchlass zur Rosengasse aufgebrochen.
Die Behauptung ist teilweise richtig.
Unsere Antwort:
Im Investorenentwurf ist entlang der Bahnhofstraße zwischen der Rosengasse und der Kalchstraße ein geschlossener Gebäudeblock vorgesehen.
Jeweils ein großes Tor für eine LKW-Einfahrt und für eine LKW-Ausfahrt sowie die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage sind gegenüber der MEWO-Kunsthalle geplant.
Die Ein- und Ausfahrten sind in der vom Investor erstellten, den Stadträten vorgelegten und in der Zeitung veröffentlichten Visualisierung der Ansicht von der Bahnhofstraße nicht dargestellt.
Die LKW-Anlieferzone ist für die Versorgung des großen Supermarkts erforderlich.
Würde auf den Supermarkt verzichtet, könnten diese Zufahrten entfallen.
Schallschutz durch einen Gebäudeblock könnte in der Zukunft entbehrlich werden, falls sich durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und die Zunahme der Elektromobilität die Lärmbelästigung verringern lässt.
In der jüngeren Vergangenheit war der entsprechende Bereich geschlossen bebaut. Historisch wurde das Bild der Bahnhofstraße jedoch durch eine aufgelockerte Villenarchitektur bestimmt.
Aufenthaltsbereich komplett verschattet
Infoflyer:
Der Aufenthaltsbereich ist komplett verschattet.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Der Aufenthaltsbereich ist ausreichend besonnt da es Lichteinfall von Süden zwischen den beiden Stadthäusern und von Westen über die Rosengasse gibt.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
An den kleinen öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereich grenzt im Süden nach der Planung des Investors unmittelbar eine viergeschossige Bebauung mit Satteldach an.
Die schmale Lücke zwischen den beiden Häusern befindet sich am östlichen Rand des Aufenthaltsbereichs. Im Westen grenzt ein dreigeschossiger Gebäudebestand an.
Deshalb wird es einen Sonnenlichteinfall allenfalls an den Rändern des Platzes und nur zu bestimmten Tageszeiten geben.
Außenterrasse des Cafés belegt den Platz
Infoflyer:
Das Café hat eine Außenterrasse und schafft Konsumzwang im öffentlichen Bereich.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Die Gastronomie ist für eine Platzbelegung wesentlich, diese nimmt aber auch nur einen Teil der Platzfläche ein. Der Platz wird öffentlich gewidmet.
Die Behauptung ist teilweise richtig.
Unsere Antwort:
Der Text unseres Flyers lautete exakt:
„Außenterrasse des Cafés und damit nicht öffentlich ohne Konsumzwang.“
Nach den Plänen des Investors soll in der Mitte des kleinen Platzes eine rechteckige Bewirtungszone geschaffen werden, die den Platz fast vollständig ausfüllt. Übrig bleiben lediglich Wegeflächen an den Rändern des Platzes.
Belichtung von Wohnungen im Obergeschoss
Angebliches Zitat aus unserem Infoflyer:
Die Wohnungen im Obergeschoss sind nicht nutzbar. Die Belichtung nach Norden ist in einer engen Gasse.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Die Belichtungssituation ist für die Altstadt üblich.
Im Norden ist die Kalchstraße. Dies ist keine enge Gasse.
Die Behauptung ist falsch.
Unsere Antwort:
Der Text unseres Flyers, der sich als klar gekennzeichnete Fußnote auf eine bestimmte Wohnung bezog, lautete richtig:
„Wohnung im Obergeschoss nicht nutzbar (Belichtung nach Norden/zur engen Gasse)“
Dadurch wird deutlich: Es erfolgt eine Belichtung nach Norden zur Kalchstraße und eine weitere zu einer engen Gasse hin.
Bestandsbäume werden gerodet
Infoflyer:
Alle Bestandsbäume auf dem Gelände werden gerodet.
Unterstützer des Investorenentwurfs:
Es ist kein nennenswerter Baumbestand vorhanden. Zum Großteil handelt es sich um Büsche durch Flugsamen.
Die Behauptung ist richtig, impliziert aber einen erhaltenswerten Bestand.
Unsere Antwort:
Unsere Formulierung war unpassend, da es keine größeren Bäume im Bestand gibt.
Auch wir machen Fehler.